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Was muss ich tun,
wenn ein Angehöriger im
Sterben liegt?
Es wäre schön, wenn Sie nicht zu lange warten, uns zu
benachrichtigen, damit wir nicht zu spät kommen und der Sterbende schon
das Bewusstsein verloren hat. Wir machen nämlich die Erfahrungen, dass
für den Schwerkranken ein Gespräch befreiend wirkt und er / sie in der
Regel mehr ahnt, was auf ihn / sie wartet, als das Angehörige
einschätzen. Auch die Spendung des Sakramentes wirkt beruhigend auf den
Kranken und lässt ihn oft auch wieder aufleben.
Einem Sterbenden wird die "Letzte Ölung" gespendet,
einem Schwerkranken die "Krankensalbung", die bei jeder schweren
Krankheit wiederholt werden kann. Dabei werden dem Kranken Stirn und
beide Handrücken gesalbt, auch als Zeichen der Sündenvergebung. Darum ist die
Spendung der Krankensalbung nur dem Priester erlaubt. Stellen Sie bitte
auf einen Tisch in der Nähe des Kranken ein Kreuz und eine Kerze. Wenn
möglich auch etwas Watte.
Die Telefonnummer unseres Pfarrers: 02271/42285. Wenn er
nicht erreicht wird, können Sie auch das Bergheimer St. Maria-
Krankenhaus unter 02271 / 870 anrufen, um den Geistlichen zu erreichen,
der Bereitschaft hat.
Unseren Diakon Barthel Held (02272 / 81182) können Sie
ebenfalls anrufen, wenn der Kranke die heilige Kommunion, auch
regelmäßig, empfangen möchte. Er hilft auch beim Beten und Begleiten mit
Schwerkranken oder Sterbenden.
Manche nehmen auch die jährliche Spendung der
Krankensalbung in Gemeinschaft mit anderen wahr, wenn sie spüren, dass
ihre Kräfte nachlassen. Und es ist auch eine Sicherheit bzw. Beruhigung
vor einem plötzlichen Tod. Diese Spendung ist immer am Tag des Ewigen
Gebetes, am 14. November um 11 Uhr in der Glescher Kirche.
Wenn bereits der Tod eingetreten ist, dürfen wir keine
Sakramente mehr spenden, aber zum Segnen des Verstorbenen können Sie uns
auch dann gerne anrufen.
Alle übrigen Formalitäten übernimmt dann das
Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl. Es hilft auch
bei der Beschaffung notwendiger Urkunden und übernimmt alle
Behördengänge.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder
Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge.

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